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Regelsätze nach dem SGB XII

 

Im Bereich des Landkreises Schweinfurt gelten ab dem 01.01.2012  folgende Sätze:
 Bedarfe

Betrag in €

Alleinstehende oder AlleinerziehendeStufe 1

374

Ehegatten und Lebenspartner im gemeinsamen HaushaltStufe 2337
volljährige Angehörige ohne eigenen HaushaltStufe 3299

Haushaltsangehörige

 

vom Beginn des 15. Lebensjahres

Stufe 4

287

vom 7. Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. LebensjahresStufe 5

251

bis zur Vollendung des 6. LebensjahresStufe 6

219

 

 

 






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