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Leistungen der Pflegeversicherung
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Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig von der
Schwere der Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen festgestellt. Der Antrag ist bei Ihrer Krankenkasse zu
stellen. Nach der Bewilligung können Pflegebedürftige dann zwischen
folgenden Leistungen wählen. |
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Pflegesachleistung |
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Pflegebedürftige erhalten die Grundpflege
und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung, wenn diese von einer
Sozialstation oder einem ambulanten Pflegedienst (mit Versorgungsvertrag)
übernommen werden. |
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Pflegegeld |
Möchte der Pflegebedürftige die
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine selbst
ausgesuchte private Pflegeperson (Familienangehörige, Bekannte etc.)
erhalten, kann anstelle der Pflegesachleistung das Pflegegeld beantragt
werden. Pflegeperson in diesem Sinne ist, wer nicht erwerbsmäßig den
Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in seiner häuslichen Umgebung
pflegt.
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Kombination von
Geld- und Sachleistung |
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Die nötigen Hilfen können vom
Pflegebedürftigen nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombiniert werden.
Z.B. können 70% Pflegesachleistung und 30% Pflegegeld gewählt werden.
Meist wird eine Geltungsdauer von 6 Monaten vereinbart. Wenn sich die
Pflegestufe ändert, ist ein Wechsel auch vorher möglich. |
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Kurzzeitpflege
und Pflegevertretung |
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Für maximal 4 Wochen pro Jahr kann bei Urlaub,
Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson Kurzzeitpflege in
einer Pflegeeinrichtung oder eine Ersatzpflegekraft in Anspruch genommen
werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson den
Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung
gepflegt hat. |
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Tages- und Nachtpflege |
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Ist die Versorgung zu Hause nicht
ausreichend sicher gestellt, kann teilstationäre Pflege in einer Tages-
oder Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Wenn der
Höchstwert der jeweiligen Pflegestufe damit nicht voll ausgeschöpft wird,
kann anteilig noch Pflegegeld, bzw. Pflegesachleistung bezogen
werden. |
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Vollstationäre Pflege |
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Wenn die Aufnahme in einem Altenpflegeheim
unvermeidlich ist, kann bei der Pflegekasse Antrag auf vollstationäre
Pflege gestellt werden. |
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Grundsätzlich müssen alle Leistungen bei
Ihrer Pflegekasse (innerhalb der Krankenkasse) beantragt werden. Die
Kassen beauftragen den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Stufe der
Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungen erfolgen ab dem Datum der
Antragstellung. |
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