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Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Der Antrag ist bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Nach der Bewilligung können Pflegebedürftige dann zwischen folgenden Leistungen wählen.

 

Pflegesachleistung

Pflegebedürftige erhalten die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung, wenn diese von einer Sozialstation oder einem ambulanten Pflegedienst (mit Versorgungsvertrag) übernommen werden.

 

Pflegegeld

Möchte der Pflegebedürftige die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine selbst ausgesuchte private Pflegeperson (Familienangehörige, Bekannte etc.) erhalten, kann anstelle der Pflegesachleistung das Pflegegeld beantragt werden. Pflegeperson in diesem Sinne ist, wer nicht erwerbsmäßig den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden in seiner häuslichen Umgebung pflegt.
 

Kombination von Geld- und Sachleistung

Die nötigen Hilfen können vom Pflegebedürftigen nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombiniert werden. Z.B. können 70% Pflegesachleistung und 30% Pflegegeld gewählt werden. Meist wird eine Geltungsdauer von 6 Monaten vereinbart. Wenn sich die Pflegestufe ändert, ist ein Wechsel auch vorher möglich.

 

Kurzzeitpflege und Pflegevertretung

Für maximal 4 Wochen pro Jahr kann bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung oder eine Ersatzpflegekraft in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

 

Tages- und Nachtpflege

Ist die Versorgung zu Hause nicht ausreichend sicher gestellt, kann teilstationäre Pflege in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Wenn der Höchstwert der jeweiligen Pflegestufe damit nicht voll ausgeschöpft wird, kann anteilig noch Pflegegeld, bzw. Pflegesachleistung bezogen werden.

 

Vollstationäre Pflege

Wenn die Aufnahme in einem Altenpflegeheim unvermeidlich ist, kann bei der Pflegekasse Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt werden.

 

Grundsätzlich müssen alle Leistungen bei Ihrer Pflegekasse (innerhalb der Krankenkasse) beantragt werden. Die Kassen beauftragen den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Leistungen erfolgen ab dem Datum der Antragstellung.

 

 






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