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Informationen & Auskünfte allgemeiner Art
Allgemeine Informationen und Auskünfte erhalten Sie in unserem Geschäftszimmer. Dort bekommen Sie auch die benötigten Antragsformulare. Bitte beachten Sie, daß ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII, also z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung, ambulante Hilfe zur Pflege, Bestattungskosten etc. bei der Gemeinde zu stellen ist, weil dort die persönlichen Lebensumstände am besten bekannt sind und die Gemeinde auf dem Antrag einwohnermelderechtliche Ergänzungen vorzunehmen hat. Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter im Amt für Soziales ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Wenn Sie lediglich Unterlagen abgeben möchten, bei Ihrem Sachbearbeiter jedoch keinen Termin haben, können Sie das ebenfalls in unserem Geschäftszimmer erledigen. Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt im Zimmer 220 oder oder |
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