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Heimkosten

Wenn die Aufnahme in einem Altenpflegeheim unvermeidbar ist, kann bei der Pflegekasse (innerhalb der Krankenkasse) Antrag auf vollstationäre Pflege gestellt werden.

Nur wenn Pflegebedürftige die Heimkosten weder aus ihren laufenden Einnahmen (Altersruhegeld, Pflegegeld, etc.) noch aus dem Vermögen zahlen können, kann die Übernahme der Kosten beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt werden. Die Vermögensverhältnisse werden überprüft, Söhne und Töchter können zu Unterhaltsleistungen herangezogen, Schenkungen zurück gefordert werden. Zuständig für die Leistung der Sozialhilfe in Pflegeheimen ist der Bezirk Unterfranken. Dort können Sie Ihren Antrag stellen und sich beraten lassen. Auch in der Verwaltung der Pflegeheime ist man Ihnen dabei behilflich.

Bezirk Unterfranken 

Sozialhilfeverwaltung

Silcherstr. 5

97074 Würzburg

Tel.

0931/7959-0

Homepage:

 

http://www.bezirk-unterfranken.de

 

Auch pflegebedürftige Heimbewohner mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen aG und B) können den Behindertenfahrdienst nutzen. In der Regel werden die Kosten dann ebenfalls vom Bezirk Unterfranken übernommen






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