![]() |
![]() |
||||||||||||
|
Die Bayerische Ehrenamtskarte Unzählige Menschen – sei es privat, karitativ oder im Verein organisiert - tragen mit ihrer freiwilligen ehrenamtlichen Tätigkeit und bürgeschaftlichem Engagement auch im Landkreis Schweinfurt zum Wohl der Gesellschaft bei. Dank und Anerkennung gab es dafür bislang meist nur in Worten oder Urkunden, oft jedoch auch gar nicht. Ehrenamt ist das unsichtbare Band, das unsere Gemeinschaft stärkt und zusammenhält. Es stellt keineswegs eine Selbstverständlichkeit dar. Der Landkreis Schweinfurt weiß dieses bürgerschaftliche Engagement sehr zu schätzen. Es ist ihm daher ein besonderes Anliegen, sich der kürzlich gestarteten Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Anerkennung der durch die Bürger geleisteten gesellschaftlichen Dienste in Form der Ehrenamtskarte anzuschließen. Damit soll dem vielfältig gezeigten Einsatz auf andere Art und Weise Dank und Wertschätzung entgegengebracht werden. Was ist die Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen zur besonderen Anerkennung von langjährigem und zeitintensivem bürgerschaftlichen Engagement in Form einer Vergünstigungskarte. Sie gilt bei speziellen Kooperationspartnern, die dieses Engagement ebenfalls würdigen möchten und sich deswegen dazu bereit erklärt haben, auf ihre Leistungen Nachlässe zu gewähren. So ermöglicht die Karte beispielsweise den vergünstigten Eintritt in verschiedene öffentliche Einrichtungen (z.B. Schwimmbäder, Schlösser, Museen, etc.), bei Kulturveranstaltungen oder gewährt Rabatte in Gaststätten und Geschäften. An wen wird die Ehrenamtskarte vergeben? An ehrenamtlich tätige Personen, die
Sie wird auch erteilt an Personen, die
Wie wird die Ehrenamtskarte beantragt? Die Ehrenamtskarte kann beim Landkreis Schweinfurt unter Angabe der Tätigkeit über das Antragsformular „Ehrenamtskarte“, das Sie im Landratsamt oder in ihrer Wohnortgemeinde erhalten, beantragt werden. Der Verein bzw. die Organisation bei der bzw. über die die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird, bestätigt auf dem Formular den Umfang des zeitlichen Engagements. Der Antrag wird im Landratsamt Schweinfurt geprüft und die Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte veranlaßt. Die Karten sollen in feierlichem Rahmen zweimal pro Jahr an die ehrenamtlich tätigen Bürger überreicht werden. Die erste Verleihung findet am 16.04.2012 statt. Ehrenamtliche, die an der Verleihungsveranstaltung teilnehmen wollen werden gebeten, Ihren Kartenantrag bis spätestens 02.03.2012 zu stellen. Wie lange gilt die Ehrenamtskarte? Die Bayerische Ehrenamtskarte ist drei Jahre lang gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer kann die Ehrenamtskarte neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die Ehrenamtskarte dem Landratsamt Schweinfurt wieder zurückzugeben. Die „Goldene Bayerische Ehrenamtskarte“ ist dauerhaft gültig. Die Karten gelten nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepaß. Wo gilt die Ehrenamtskarte? Die Bayerische Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Landkreis Schweinfurt sondern bayernweit bei allen Akzeptanzstellen in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten. Für den Bereich der Stadt und des Landkreis Schweinfurt befinden sich diese Akzeptanzstellen derzeit im Aufbau. Die bereits im Bereich Stadt und Landkreis Schweinfurt bestehenden Akzeptanzpartner können Sie HIER einsehen. Eine Übersicht über Akzeptanzstellen außerhalb des Landkreises Schweinfurt finden sie HIER. Sie möchten bürgerschaftliches Engagement fördern und Akzeptanzpartner werden? Wir begrüßen es sehr, wenn Sie Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte werden wollen und gemeinsam mit dem Landkreis Schweinfurt damit zum Ausdruck bringen wollen, daß auch Sie bürgerschaftliches Engagement anerkennen und unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Informationsbroschüre Akzeptanzpartner. Den Akzeptanzpartnervertrag mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen finden Sie HIER. Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren? Es freut uns natürlich ganz besonders, wenn auch Sie sich ehrenamtlich einbringen wollen. Wünschen Sie Beratung und Unterstützung beim Finden eines geeigneten Einsatzfeldes oder suchen Sie als Organisation noch freiwillige Helferinnen und Helfer, so steht Ihnen die „Freiwilligenagentur Gemein Sinn“ mit Rat und Tat zur Verfügung. Formulare:
Ansprechpartner Für Fragen und weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und zwar...
Weitere Informationen zur Bayersichen Ehrenamtskarte finden Sie auch auf der website des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: http://www.ehrenamtskarte.bayern.de/was.html |
|||||||||||||
| Seit dem 08.09.2003 sind Sie unser
412.972. Besucher und erzeugten den 514.907.Seitenaufruf . |