Betreuungsstellen haben u. a. die Aufgabe, dem
Gericht geeignete Personen als gesetzliche Betreuer
vorzuschlagen.
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Personen, die erstmals als freiberufliche
Berufsbetreuer im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle des
Landkreises Schweinfurt tätig werden möchte, sollten im Wesentlichen
folgenden Anforderungen genügen. | |
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Allgemeine
fachliche Voraussetzungen |
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Detaillierte Kenntnisse
gesetzlicher Grundlagen bezüglich Anordnung und Durchführung von
Betreuungen |
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Kenntnisse der regionalen
Versorgungsstruktur und Unterstützungsangebote (Vereine, Behörden,
Rehbilitationsangebote, Vernetzungsmöglichkeiten, etc.) |
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Vorteilhaft und
wünschenswert wäre darüber hinaus Erfahrungen im Umgang mit Behinderten
und psychisch Kranken |
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Persönliche
Voraussetzungen |
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Konfliktfähigkeit |
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Toleranz anderer
Lebenssituationen |
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Handlungskompetenz
(Gesprächsführung, Krisenintervention, Stabilität in
Belastungssituationen) |
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Erwartete Nachweise |
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Vorlage einer
aussagekräftigen Bewerbung, Lebenslauf |
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Nachweis einer
abgeschlossenen, einschlägigen Ausbildung und nutzbare
Fachkenntnisse |
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Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses |
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Vorlage einer aktuellen
Schufa-Auskunft |
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Nachweis eines Wohn- bzw.
Bürositzes in angemessener Entfernung |
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Einrichtung einer
Büroorganisation (Mobiltelefon, Fax, PC, Bürozeiten), verbunden mit
Erreichbarkeit und Mobilität |
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Benennung eines möglichen
Vertreters für den Verhinderungsfall (Ersatzbetreuer) |
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Nachweis über
Versicherungen (Diensthaftpflicht), insbesondere zur Absicherung möglicher
Vermögensschäden |
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Im Hinblick auf diese
ebenso anspruchs- wie verantwortungsvolle Tätigkeit sollte vorab geklärt
werden, ob diese hohe berufliche Anforderung in Einklang mit der
persönlichen/familiären Lebenssituation gebracht werden kann, denn zur
Sicherung der Betreuungskontinuität sollte die Tätigkeit des
freiberuflichen Berufsbetreuers auf Dauer angelegt sein. |
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Vor allem
Wiedereinsteiger/innen eines sozialen Berufes, sollten sich mit dieser
Thematik auseinandersetzen. |
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Im weiteren erwarten wir
von freiberuflich tätigen Betreuer/innen, dass die Möglichkeit zu
kollegialer Beratung, Unterstützung und Kooperation genutzt und
gedeihliche Zusammenarbeit mit allen anderen an der Versorgung beteiligten
Stellen hergestellt wird. |
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Der Anschluss an einen
Interessens- bzw. Berufsverband wird empfohlen. |
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Damit eine gute
Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle gewährleistet ist, halten wir eine
regelmäßige Rückmeldung über freie Kapazitäten (spätestens alle sechs
Monate) und die Mitteilung bezüglich Urlaubs-, bzw. sonstiger längerer
Ausfallzeiten für erforderlich. Die pünktliche Einhaltung der jährlichen
Auskunftspflicht gem. § 1908 k BGB wird als selbstverständlich
erachtet. |
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Weiter Informationen
erhalten Sie unter: |
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Landratsamt
Schweinfurt - Betreuungsstelle |
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Schrammstraße 1 |
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97421 Schweinfurt |
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Tel.: 0 97 21/55-4 68 und
55-4 69 |
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e-Mail: Betreuungsstelle@lrasw.de |
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Berufsverbände |
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Bundesverband der
Berufsbetreuer/-innen |
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