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Aufgaben:
Die
Betreuungsstelle hat unterschiedliche Aufgaben, die sich sinngemäß aus dem
Betreuungsbehördengesetz (BtBG) und dem Gesetz über die Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ergeben. Die wesentlichen und für
Betreuer/innen bzw. Betreute relevantesten Aufgaben sind
stichpunktartig:
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