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Aufgaben:

Die Betreuungsstelle hat unterschiedliche Aufgaben, die sich sinngemäß aus dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG) und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ergeben. Die wesentlichen und für Betreuer/innen bzw. Betreute relevantesten Aufgaben sind stichpunktartig:

 

  • Ermittlungen und Stellungnahmen für das Vormundschaftsgericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens
  • Gewinnung und Vorschlag geeigneter Betreuer/innen für das Vormundschaftsgericht
  • Beratung und Unterstützung gerichtlich bestellter Betreuer/innen
  • Vollzugshilfe bei zwangsweisen Unterbringungen
  • Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügung
  • Sorge für die Bereitstellung eines ausreichenden Einführungs- und Fortbildungsangebotes für Betreuer/innen





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