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Was zu beachten ist:

Die Leistungen für ausländische Flüchtlinge werden auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes –AsylbLG-gewährt. Die Leistungssätze sind im Vergleich zum Bundessozialhilfegesetz deutlich niedriger.

Insbesondere folgende Personengruppen erhalten Leistungen nach dem AsylbLG:

·         Asylbewerber

·         Geduldete Ausländer

·         Bürgerkriegsflüchtlinge

·         zur Ausreise verpflichtete Ausländer

Die Auszahlung der monatlichen Leistungen erfolgt bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde/Verwaltungsgemeinschaft.

Bei Fragen und Problemen hilft den ausländischen Flüchtlinge unser Sozialarbeiter Herr Vogel. Er ist Mittwochs jedoch nicht erreichbar.

Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

eMail: sozialhilfe@lrasw.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

·         Sozialhilfeantrag
(unterschrieben und bestätigt von der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft)

·         Aufenthaltsgestattung/Duldung

·         Zuweisungsentscheidung der Regierungsaufnahmestelle






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