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Anforderungsprofil für Berufsbetreuer

Betreuungsstellen haben u. a. die Aufgabe, dem Gericht geeignete Personen als gesetzliche Betreuer vorzuschlagen.

Personen, die erstmals als freiberufliche Berufsbetreuer im Zuständigkeitsbereich der Betreuungsstelle des Landkreises Schweinfurt tätig werden möchte, sollten im Wesentlichen folgenden Anforderungen genügen.

 

Allgemeine fachliche Voraussetzungen

Detaillierte Kenntnisse gesetzlicher Grundlagen bezüglich Anordnung und Durchführung von Betreuungen

Kenntnisse der regionalen Versorgungsstruktur und Unterstützungsangebote (Vereine, Behörden, Rehbilitationsangebote, Vernetzungsmöglichkeiten, etc.)

Vorteilhaft und wünschenswert wäre darüber hinaus Erfahrungen im Umgang mit Behinderten und psychisch Kranken

 

Persönliche Voraussetzungen
Konfliktfähigkeit
Toleranz anderer Lebenssituationen

Handlungskompetenz (Gesprächsführung, Krisenintervention, Stabilität in Belastungssituationen)

 

Erwartete Nachweise

Vorlage einer aussagekräftigen Bewerbung, Lebenslauf

Nachweis einer abgeschlossenen, einschlägigen Ausbildung und nutzbare Fachkenntnisse

Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses

Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft

Nachweis eines Wohn- bzw. Bürositzes in angemessener Entfernung

Einrichtung einer Büroorganisation (Mobiltelefon, Fax, PC, Bürozeiten), verbunden mit Erreichbarkeit und Mobilität

Benennung eines möglichen Vertreters für den Verhinderungsfall (Ersatzbetreuer)

Nachweis über Versicherungen (Diensthaftpflicht), insbesondere zur Absicherung möglicher Vermögensschäden

 

 

Im Hinblick auf diese ebenso anspruchs- wie verantwortungsvolle Tätigkeit sollte vorab geklärt werden, ob diese hohe berufliche Anforderung in Einklang mit der persönlichen/familiären Lebenssituation gebracht werden kann, denn zur Sicherung der Betreuungskontinuität sollte die Tätigkeit des freiberuflichen Berufsbetreuers auf Dauer angelegt sein.

 

 

Vor allem Wiedereinsteiger/innen eines sozialen Berufes, sollten sich mit dieser Thematik auseinandersetzen.

 

Im weiteren erwarten wir von freiberuflich tätigen Betreuer/innen, dass die Möglichkeit zu kollegialer Beratung, Unterstützung und Kooperation genutzt und gedeihliche Zusammenarbeit mit allen anderen an der Versorgung beteiligten Stellen hergestellt wird.

 

Der Anschluss an einen Interessens- bzw. Berufsverband wird empfohlen.

 

Damit eine gute Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle gewährleistet ist, halten wir eine regelmäßige Rückmeldung über freie Kapazitäten (spätestens alle sechs Monate) und die Mitteilung bezüglich Urlaubs-, bzw. sonstiger längerer Ausfallzeiten für erforderlich. Die pünktliche Einhaltung der jährlichen Auskunftspflicht gem. § 1908 k BGB wird als selbstverständlich erachtet.

 

 

Weiter Informationen erhalten Sie unter:
Landratsamt Schweinfurt - Betreuungsstelle
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
 
Tel.: 0 97 21/55-4 68 und 55-4 69
e-Mail: Betreuungsstelle@lrasw.de

 

 

Berufsverbände
Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen





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