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Anträge

Die Leistungenen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel des SGB XII werden ab dem 01.01.2009 vollständig vom Bezirk Unterfranken in Würzburg erbracht.

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bezirks Unterfrankens. Dort können Sie auch die entsprechenden Anträge downloaden.

Unabhängig davon stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

fest.

Daneben gibt es die verschiedensten Beratungsmöglichkeiten, u.a. bei der

und viele mehr.

 






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