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Übertritt an weiterführende Schulen

Der Übertritt auf einen Blick
 
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Denn der von Eltern ausgewählte Weg erweist sich möglicherweise als unter- oder überfordernd. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächst höheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
 
Aufnahmebedingungen geben Orientierung
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil, und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.

Erfolgserlebnisse motivieren
Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.

Der Übertritt
In der Übertrittsphase (3. bis 5. Jahrgangsstufe) an eine weiterführende Schule beobachten die Lehrer verantwortungsvoll, welche individuellen Voraussetzungen ein Kind mitbringt. Der Übertritt an die Hauptschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren, der an die Realschule oder an das Gymnasium ist abhängig von der Schullaufbahn-Empfehlung der Grundschule im Übertrittszeugnis.

Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Es enthält:
 
  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern

  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht

  • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens

  • eine zusammenfassende Beurteilung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
     

Schullaufbahn-Empfehlung
Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich, für das Gymnasium eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33. Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden.


Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

 
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

 
Übertritt später noch möglich
Generell sollten Eltern bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass ein Wechsel zwischen den Schularten auch später noch möglich ist. Von der Hauptschule kann das Kind von der 5. in die 6. Klasse des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Klasse des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

Für den Übertritt von der 5. Klasse Hauptschule in die Jahrgangsstufen 6 (bis 9) der Realschule benötigt das Kind im Jahreszeugnis der Hauptschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Ein Wechsel nach Abschluss der 5. oder 6. Klasse von der Realschule in die 6. Klasse des Gymnasiums ist ebenfalls möglich. Die Schülerin oder der Schüler benötigt dafür eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt auf das Gymnasium erfolgen.

Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Klasse von der Hauptschule in die 5. Klasse der Realschule oder des Gymnasiums wechseln. Für die Realschule benötigt es im Jahreszeugnis in Deutsch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,5. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Gesamtdurchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den Fächern Deutsch und Mathematik  erforderlich. Zudem kann jede Schülerin und jeder Schüler an dem dreitägigen Probeunterricht für die gewünschte Schulart teilnehmen (letztmalig für Hauptschüler, die die 5. Klasse im Schuljahr 2009/2010 besuchen). Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat. Auch hier können sich die Eltern für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Nach Abschluss der 5. Klasse an der Realschule kann das Kind in die 5. Klasse des Gymnasiums wechseln. Hierfür benötigt es eine Vorrückungserlaubnis und im Jahreszeugnis eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Auch mit einer schlechteren Note und der Vorrückungserlaubnis kann das Kind am dezentralen Probeunterricht teilnehmen und bei Erfolg das Gymnasium besuchen.

Entsprechend der individuellen Entwicklung und den sich herausbildenden Interessen des Jugendlichen ist ein Wechsel zwischen den Schularten auch noch später möglich. So kann beispielsweise von allen weiterführenden Schularten ein Übertritt nach erfolgreichem Abschluss der 6. Klasse in die 7. Klasse der Wirtschaftsschule erfolgen.

 
Schulen setzen Schwerpunkte
Eltern und Kinder erhalten eine große Auswahl: Hauptschule ist nicht gleich Hauptschule, Realschule ist nicht gleich Realschule, Gymnasium nicht gleich Gymnasium. Denn weiterführende Schulen setzen unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte – etwa bei Naturwissenschaften, Sprachen oder musischer Bildung. Eltern und Kinder können dabei aus dem Angebot individuell wählen und ihre Entscheidung immer wieder der Entwicklung ihres Kindes anpassen. In der 5. Jahrgangsstufe wird das Kind an der aufnehmenden Schulart besonders aufmerksam begleitet und unterstützt, auch durch die an Realschulen und Gymnasien eingesetzten Grundschullehrkräfte.
 

Beratung gibt Sicherheit
Offene Fragen lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Jede Schule bietet ein umfangreiches Beratungsangebot, das Eltern und Schüler nutzen können. Sprechen Sie über eventuelle Bedenken ausführlich mit der jeweiligen Klassen- und Beratungslehrkraft oder dem Schulpsychologen.


Einen guten Überblick über die Vielzahl der schulischen Bildungsmöglichkeiten in Bayern bietet das interaktive Internetportal „Mein Bildungsweg“. Eine Informationsgrafik erläutert das differenzierte bayerische Schulsystem. Eltern und Schüler können interaktiv erfragen, wie der individuelle Bildungsweg eines Schülers verlaufen kann und welche alternativen Möglichkeiten es gibt.

Mein Bildungsweg

 
 
Individuelle Hilfe und Beratung
Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie detaillierte Informationen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartenwechsel


Quelle: Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 







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