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M-Klassen im Schuljahr 2011/12
I. Zugangsvorsaussetzungen In die M7 wird aufgenommen, wer im Zwischenzeugnis der 6. Jahrgangsstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch die Durchschnittsnote 2,66 oder besser erreicht (auf Antrag der Erziehungsberechtigten).
Der Zugang in die M7 kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch mit dem Jahreszeugnis erfolgen (Durchschnittsnote 2,66 und besser in Deutsch, Mathematik und Englisch). In die M8 und M9 wird aufgenommen, wer im Zwischenzeugnis der 7. bzw. 8. Jahrgangsstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch die Durchschnittsnote 2,33 oder besser erreicht (auf Antrag der Erziehungsberechtigten). Bei einer Durchschnittsnote von 2,66 oder schlechter können Schülerinnen/Schüler auf Antrag der Erzeihungsberechtigten zugelassen werden, wenn die Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule bestanden wurde.
Der Zugang in die M8 bzw. M9 kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten auch mit dem Jahreszeugnis erfolgen (Durchschnittsnote 2,33 und besser in Deutsch, Mathematik und Englisch). In die M10 wird aufgenommen, wer nach der 9. Jahrgangsstufe im Zeugnis über den qualifizierten Hauptschulabschluss die Durchschnittsnote 2,33 und besser in Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht hat.
Bei einer Durchschnittsnote im qualifizierten Hauptschulabschluss von 2,66 und schlechter können Schülerinnen/Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten zugelassen werden, wenn die Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule bestanden wurde.
II. Unterricht Ein M-Schüler sollte - gut durchschnittlich begabt sein - eine ausgeprägte Leistungsbereitschaft besitzen - ehrgeizig und zielstrebig arbeiten - auf eine saubere Arbeitsweise achten - gerne auch freiwillige Zusatzaufgaben machen Der Unterricht hat als Grundlage ein "Erhöhtes AnforderungsNiveau" (EAN). Dieses orientiert sich am "Mittleren Schulabschluss" und ist deutlich höher als in den Regelklassen. Grundlage ist der Lehrplan für die M-Klassen der Hauptschule von 2004. III. Abschlussprüfung Am Ende der Klasse M10 unterziehen sich M-Schüler einer Abschlussprüfung in den Fächern - Deutsch - Mathematik - Englisch - Projektprüfung (berufsorientierter Zweig und ArbeitWirtschaftTechnik) IV. Schulrechtliche Regelungen für M-Klassen a) Vorrücken in den M-Klassen Die Erlaubnis zum Vorrücken kann nicht gewährt werden bei 1. Note 6 in einem Vorrückungsfach, wenn nicht Notenausgleich 2. Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, wenn nicht Notenausgleich 3. Note 6 in Deutsch (Notenausgleich grundsätzlich ausgeschlossen!) Vorrückungsfächer sind alles Fächer mit Ausnahme von Sport. Notenausgleich kann gewährt werden, wenn 1. in einem Vorrückungsfach die Note 1 oder 2. in zwei Vorrückungsfächern die Note 2 oder 3. in drei Vorrückungsfächern die Note 3 erreicht wurde. b) Wiederholen einer Klasse In der Regel kein Wiederholen, daher Wechsel in die Regelklasse. Elternberatung notwendig! Bei Antrag der Eltern auf Wiederholung entscheidet die Lehrerkonferenz! Grundsätzlich nur eine Wiederholung möglich! c) Wechsel in die Regelklasse - Nach Abschluss des Schuljahres in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. - Während des Schuljahres in die gleiche Jahrgangsstufe. - In Jahrgangsstufe 9 so frühzeitig, dass Jahresfortgangsnote für Quali gebildet werden kann. c) Rückkehr aus anderen Schularten - Rückläufer aus Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen werden in die Regelklasse eingestuft. - Eingliederung in M7 bis M9 nur zu Jahresbeginn, wenn an abgebender Schule Erlaubnis zum Vorrücken - Direkter Zugang zu M10 nur bei Bestehen des externen Quali mit Durchschnittsnote 2,0 in Deutsch, Mathe
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