Header.gif
raps.jpg
 
 
 
Kooperationsklassen

Kooperationsklassen im Schuljahr 2008/09

In diesem Schuljahr bestehen im Schulamtsbereich Schweinfurt an 8 Schulen 12 Kooperationsklassen mit insgesamt 58 Schülern.
 

im Landkreis Schweinfurt:

Hauptschule Bergrheinfeld      Klasse 5b (25 Schüler)davon 71 Kooperationsschüler
Hauptschule BergrheinfeldKlasse 6a (25 Schüler)davon 11 Kooperationsschüler
Grundschule GochsheimKlasse 1b (18 Schüler)davon 5 Kooperationsschüler
Hauptschule WerneckKlasse 5b (23 Schüler)davon 5 Kooperationsschüler
Hauptschule WerneckKlasse 6a (25 Schüler)davon 5 Kooperationsschüler

in der Stadt Schweinfurt:

Auen-GrundschuleKlasse 1b (18 Schüler)davon 7 Kooperationsschüler
Friedrich-Rückert-GrundschuleKlasse 3b (17 Schüler)davon 8 Kooperationsschüler
Dr.-Pfeiffer-GrundschuleKlasse 4b  (13 Schüler)davon 4 Kooperationsschüler

 

  

Albert-Schweitzer-HauptschuleKlasse 5b (19 Schüler)davon 4 Kooperationsschüler

Frieden-Hauptschule

Klasse 5a (18 Schüler)

Klasse 5b (19 Schüler)

davon 6 Kooperationsschüler

davon 7 Kooperationsschüler



Was sind Kooperationsklassen?

Als Kooperationsklassen bezeichnet man Klassen der Grund- und Hauptschulen, in denen eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet und durch Sonderschullehrer (sog. MSD=Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) unterstützt und gefördert wird.

Kooperationsklassen besuchen also Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn dieser nicht so umfangreich ist, dass er ausschließlich an einer Förderschule erfüllt werden müsste. Kooperationsklassen werden auch für jene Schüler gebildet, die als Gruppe in eine Klasse der allgemeinbildenden Schule zurückgeführt worden sind und bei denen jedoch noch ein individueller Förderbedarf besteht. Es wird nach dem Lehrplan der Grundschule bzw. nach dem Lehrplan der Hauptschule unterrichtet. Die notwendige Förderung findet für die jeweilige Gruppe an den allgemeinbildenden Schulen statt und wird durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste erteilt.

Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Kooperationsklassen findet sich in Artikel 30 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes. Hier wird betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Förderschulen und den allgemeinbildenden Schulen im Unterricht und Schulleben besonders gefördert werden soll.

 

Stand: September 2008


 







Quicklink kkCMS
 
    Seit dem 08.09.2003 sind Sie unser 286.925. Besucher und erzeugten den 398.481.Seitenaufruf .     Druckansicht