Header.gif
badesee.jpg
 
 
 
Kompakt - Wichtige Informationen für Sie

BEM – Betriebliches Eingliederungs-Management

 

Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 30 Arbeitstage am Stück oder summieren sich die Krankheitstage aus mehreren Intervallen auf mehr als 30 Arbeitstage, so soll ein BEM durchgeführt werden, um einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit vorzubeugen.

 

·        Ziele:

      1. Überwindung einer bestehenden und Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit

      2. Erhalt und Förderung der vollen Arbeitsfähigkeit und Gesundheit (abgeleitet aus dem

          Sozialgesetzbuch § 84 (1) SGB IX)

      3. Allmähliche Steigerung der beruflichen Belastbarkeit

      4. Vermeidung von Behinderungen oder chronischen Krankheiten

      5. Rückkehr in den Beruf

 

·        Ablaufschema eines BEM:

a)     Erstkontakt:                          PR oder Schwerbehindertenvertretung informieren

b)     Erstgespräch:                      Infogespräch

c)      Fallbesprechung:                 Eingliederungsgespräch führen und dokumentieren

d)     Maßnahmen:                        ärztlicher Wiedereingliederungsplan*

e)     Wirkung:                               überprüfen, reflektieren und dokumentieren

f)        Abschlussgespräch:           nach ½ Jahr: Maßnahme erfolglos oder nicht zufriedenstellend

à zurück zu Fallbesprechung. …

Maßnahme erfolgreich à BEM beendet.

 

* Der Plan muss eine Prognose enthalten, wann die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein wird (Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten!). Grundsatz hierfür: „smart“-Regelung (spezifisch – messbar – akzeptabel – realistisch – terminiert)

 

Wichtig:

Der Beschäftigte ist Herr des Verfahrens. Alles geschieht nur mit seiner Zustimmung. Alle erhobenen Daten und vereinbarten Maßnahmen unterliegen dem Datenschutz.

 

·        Anlaufstelle

für Anträge:

 

 

 

·        wichtig:

Regierung von Unterfranken

Sachgebiet 540.1

Frau Michaela Schopf, Tel.: 0931 / 380-1318

Betreff: „Stufenweise Wiedereingliederung“

 

Ärztliches Gutachten beifügen, aus dem hervorgeht: „Patient/in ist aus gesundheitlichen Gründen nicht voll belastbar.“

 

·        Hinweise:

 

a) Der Arbeitnehmer erhält während des BEM die ihm sozialrechtlich zustehenden Leistungen.

b) Persönliche Daten bleiben unter Verschluss (besonderes Kuvert in der Personalakte)

 

Weitere Informationen erteilt der örtliche Personalrat für die Gesamtheit der Volksschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Schweinfurt (1. Vorsitzender: Walter Schäffer).

 







Quicklink kkCMS
 
    Seit dem 08.09.2003 sind Sie unser 286.924. Besucher und erzeugten den 398.477.Seitenaufruf .     Druckansicht