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Kompakt - Wichtige Informationen für Sie
BEM – Betriebliches Eingliederungs-Management Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 30 Arbeitstage am Stück oder summieren sich die Krankheitstage aus mehreren Intervallen auf mehr als 30 Arbeitstage, so soll ein BEM durchgeführt werden, um einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit vorzubeugen. · Ziele: 1. Überwindung einer bestehenden und Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit 2. Erhalt und Förderung der vollen Arbeitsfähigkeit und Gesundheit (abgeleitet aus dem Sozialgesetzbuch § 84 (1) SGB IX) 3. Allmähliche Steigerung der beruflichen Belastbarkeit 4. Vermeidung von Behinderungen oder chronischen Krankheiten 5. Rückkehr in den Beruf · Ablaufschema eines BEM: a) Erstkontakt: PR oder Schwerbehindertenvertretung informieren b) Erstgespräch: Infogespräch c) Fallbesprechung: Eingliederungsgespräch führen und dokumentieren d) Maßnahmen: ärztlicher Wiedereingliederungsplan* e) Wirkung: überprüfen, reflektieren und dokumentieren f) à zurück zu Fallbesprechung. … Maßnahme erfolgreich à BEM beendet. * Der Plan muss eine Prognose enthalten, wann die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein wird (Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten!). Grundsatz hierfür: „smart“-Regelung (spezifisch – messbar – akzeptabel – realistisch – terminiert)
Weitere Informationen erteilt der örtliche Personalrat für die Gesamtheit der Volksschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes Schweinfurt (1. Vorsitzender: Walter Schäffer).
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