Sie finden hier Informationen zu den Aufgaben der Gleichstellungsstelle.
Obwohl die Gleichstellung von Mann und Frau im Grundgesetz festgeschrieben ist,
zeigt die Praxis, dass die formale und die tatsächliche Gleichberechtigung noch
nicht übereinstimmen. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung,
trotzdem sind sie in vielen Bereichen benachteiligt. Der Landkreis
Schweinfurt hat auf der Grundlage des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes die
kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellt und somit die
Gleichstellungsstelle eingerichtet. Die Gleichstellung wird in diesem Gesetz
zu einem Grundsatz, einem Ziel und zur ausdrücklichen gesetzlichen Aufgabe der
Verwaltung erklärt.
Ziele sind in unserer Verwaltung
Den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer
Zahl beschäftigt sind als Männer zu erhöhen
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
Daneben ist es auch die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Männern und
Frauen hinzuwirken, sondern auch nach außen, also in den Landkreis hinein, tätig
zu sein. Wir führen öffentlichkeitswirksame Maßnahmen oder
gleichstellungsbezogene Projekte durch und arbeiten mit gesellschaftlichen
Gruppierungen aus diesen Bereichen zusammen. Ziel ist auch hier eine
verbesserte Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und
Gesellschaft zu erreichen.