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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit, Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und ist auch strafbar, wenn sie in der Familie oder Partnerschaft begangen wird. Mit dem Gewaltschutzgesetz, das seit 01.01.2002 in Kraft ist, werden die zivilrechtlichen Rechtschutzmöglichkeiten der Opfer häuslicher Gewalt deutlich gestärkt und Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Opfer können-gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen bei Gericht beantragen und -Ansprüche auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung bei Gericht geltend machen. Das Gesetz gilt für ehelich und nichtehelich sowie für sonstige Lebensgemeinschaften, es gilt ebenso für weibliche als auch für männliche Opfer häuslicher Gewalt. Diese Gewalt geht jedoch überwiegend von Männern aus. Verbesserter Schutz für Opfer
Antragstellung für gerichtliche Schutzzuweisungen/Wohnungszuweisungen: Rechtsantragsstelle, Rüfferstraße 1, 09721/542-107oder über eine Anwältin oder einen Anwalt Polizeiliche Maßnahmen: Beratung bei der örtlichen Schwerpunktsachbearbeitung - 09721/20 2356 oder der Beauftragten für Frauen und Kinder des Polizeipräsidums - 0931/457-1039 Beratung und Unterstützung:
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