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Heilpraktikererlaubnis
Wer den Beruf des Heilpraktikers ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, muss im Besitz einer Heilpraktikererlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz sein. Die Erlaubnis ist beim Landratsamt Schweinfurt zu beantragen, wenn die Heilpraktikertätigkeit im Landkreis ausgeübt werden soll. Die Heilpraktikererlaubnis wird nach Vorliegen der erforderlichen Nachweise und dem Bestehen einer Kenntnisüberprüfung erteilt. Die fachliche Überprüfung führt das Gesundheitsamt Würzburg für den Bereich Unterfranken zentral durch. weitere Infos, auch zum herunterladen:
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Kontakt: Tel.: 09721/55712 eMail: romy.kanngiesser@lrasw.de petra.schumm@lrasw.de Zimmer-Nr.: 196 (1. Stock)
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