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Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Presseerklärung vom 21.3.2005: Ehrenamtliche Helfer müssen nicht mehr belehrt werden! Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten werden die Gesundheitsbelehrungen zum Infektionsschutz einfacher. Darauf weist der Leiter des Gesundheitsamtes am Landratsamt Schweinfurt, Dr. Werner Arnholdt, hin. Dabei bleiben aber natürlich die Anforderungen an die Hygiene gleich. „Im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung wird die Belehrung durch ein übersichtliches Merkblatt ersetzt. Die Vereine und Veranstalter tun gut daran, mit Hilfe des Merkblattes ihre Mitwirkenden über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln zu informieren. Denn sie sind und bleiben verantwortlich, dass die Hygieneanforderungen eingehalten werden“, betont Dr. Arnholdt. Die Kosten für die bisher mündlich durchgeführten Belehrungen entfallen also für die vielen ehrenamtliche Helfer, die nur an wenigen Tagen im Jahr bei vereinzelten Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen tätig werden. Die entsprechende Änderung der einschlägigen Bekanntmachung über die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Gesundheitsbelehrungen wurde kürzlich veröffentlicht. Das Merkblatt informiert neben den infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln auch über Haftungsfragen. Es wird den Veranstaltern bei der Anmeldung ihres Festes von den Gemeinden ausgehändigt und ist auch beim Gesundheitsamt erhältlich. Das Merkblatt kann auch am Ende dieser Web-Seite heruntergeladen werden. Die Veranstalter wiederum sollen mit dem Merkblatt alle Mitwirkenden informieren – unabhängig davon, ob diese vor Ort tätig werden oder Lebensmittel im häuslichen Bereich zubereiten. Wer von Berufs wegen mit Lebensmitteln umgeht, für den bleibt die Belehrungspflicht bestehen. Das gleiche gilt für ehrenamtlich tätige Personen, die ihre Tätigkeiten regelmäßig oder häufig ausüben, z. B. in einem Sport- oder Schützenhaus mit einer Gaststättenkonzession. Rund 25.000 gemeldete Lebensmittelinfektionen in Bayern zeigen die enorme Bedeutung der Hygiene bei Lebensmitteln. Hygienefehler beim Umgang mit Lebensmitteln führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen lebensbedrohlich werden können. Bei Vereins- und Straßenfesten kann schnell ein großer Personenkreis betroffen sein. Krankheitserreger, wie Salmonellen, Campylobacter und bestimmte Colibakterien, können sich besonders leicht vermehren in Speisen mit Meeresfrüchten, mit rohen Eiern, in Backwaren mit nicht durcherhitzter oder nicht durchgebackener Füllung, wie Sahnetorten, in Speiseeis, in Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalaten, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen. Schon bei Zimmertemperatur können sich Bakterien innerhalb weniger Stunden rapide vermehren. Weitere Informationen enthält die Broschüre „Lebensmittelinfektionen vermeiden“. Diese Broschüre ist beim Gesundheitsamt im Landratsamt, Schrammstraße 1, erhältlich oder kann im Internet unter der Adresse heruntergeladen werden. |
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| Downloads auf dieser Seite | Beschreibung |
Belehrung-Druck.pdf |
Merkblatt "Lebensmittelinfektionen vermeiden" |