16.03.2011
Verhaltensregeln im Falle eines StörfallsLandkreis Schweinfurt. Aufgrund der Ereignisse in Japan besteht auch in Deutschland erhöhtes Interesse an den Verhaltensregeln im Falle eines Störfalls in einem hiesigen Atomkraftwerk. Nach den geltenden Katastrophenschutzbestimmungen wird die Bevölkerung im Zehn-Kilometer-Radius um ein Atomkraftwerk alle fünf Jahre über das richtige Verhalten bei einem Störfall informiert, so auch im Umfeld des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld.
Im folgenden Anhang finden Sie eine entsprechende Druckschrift als PDF-Datei. Sie wurde den Regeln entsprechend vom Kraftwerksbetreiber erstellt und vom Bayerischen Innenministerium als oberster Katastrophenschutzbehörde freigegeben (bitte klicken Sie auf den "Ratgeber").
Das Landesamt für Umwelt (LfU) in Augsburg hat zu diesem thema eine Telefon-Hotline eingerichtet: Tel. (0821) 9071-5005. Über folgenden Link können weitere Information abgerufen werden: www.bmu.de/allgemein/aktuell/160.php Ratgeber_Bevölkerung_Atomkraft_Grafenrheinfeld.pdf
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